Von der AHV über die Pensionskasse bis zur Einkommenssteuer: Was 2026 wirklich vom Schweizer Bruttolohn abgeht, mit Rechenbeispiel und kostenlosem Rechner.
Nishant Modi
June 20, 20265 Min. Lesezeit
Titelbild
Ihr Arbeitsvertrag zeigt einen Bruttolohn, doch der Betrag auf dem Konto ist deutlich kleiner. Dazwischen liegen die obligatorischen Sozialversicherungen, die Pensionskasse und – später – die Einkommenssteuer. Dieser Ratgeber erklärt, welche Lohnabzüge 2026 vom Bruttolohn abgehen, wie hoch sie sind und warum Nettolohn und das, was nach Steuern bleibt, zwei verschiedene Zahlen sind. Rechnen Sie jederzeit selbst mit unserem kostenlosen Lohnrechner Schweiz.
Brutto, netto und nach Steuern: drei verschiedene Zahlen
Der Bruttolohn ist die Zahl im Vertrag. Ziehen Sie die obligatorischen Sozialversicherungen ab, ergibt sich der Nettolohn, also der Betrag, der monatlich auf Ihr Konto kommt. Die Einkommenssteuer gehört meist nicht dazu: Die meisten bezahlen sie separat nach der Steuererklärung. Das, was nach Steuern bleibt, ist also eine dritte, tiefere Zahl.
Die obligatorischen Sozialabzüge
Vier Beiträge gehen von fast jedem Schweizer Lohn ab. Die ersten drei sind landesweit fix, der vierte hängt von Alter und Pensionskasse ab.
AHV / IV / EO – 5,3%
AHV (Alter und Hinterlassene), IV (Invalidität) und EO (Erwerbsersatz) werden gemeinsam erhoben. Der Arbeitnehmeranteil beträgt 5,3% des gesamten Bruttolohns, ohne Limite, und der Arbeitgeber zahlt denselben Betrag. Die offiziellen Sätze finden Sie auf ahv-iv.ch.
Arbeitslosenversicherung (ALV) – 1,1%
Die ALV zieht 1,1% auf Lohn bis CHF 148’200 pro Jahr ab. Auf Einkommen darüber fällt nichts an (das Solidaritätsprozent wurde 2023 abgeschafft).
Unfallversicherung (NBU)
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Die Nichtberufsunfallversicherung zahlt der Arbeitnehmer, meist 0,7% bis 2% je nach Police des Arbeitgebers, bis zur gleichen Limite von CHF 148’200. Die Berufsunfallversicherung zahlt der Arbeitgeber und mindert Ihren Lohn nicht.
Pensionskasse (Säule 2 / BVG)
Das berufliche Vorsorgesparen ist ab 25 obligatorisch. Die Altersgutschrift steigt mit dem Alter, von 7% des koordinierten Lohns in den späten Zwanzigern bis 18% ab 55, geteilt zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber. Der koordinierte Lohn ist der Bruttolohn minus einem Koordinationsabzug von rund CHF 25’725 – deshalb zahlt eine ältere Person beim gleichen Bruttolohn einen höheren Pensionskassenabzug.
Die Einkommenssteuer wird separat verrechnet
Anders als in vielen Ländern zieht die Schweiz die Einkommenssteuer bei Schweizer Staatsangehörigen und Personen mit C-Bewilligung nicht vom Lohn ab. Sie erhalten den vollen Nettolohn und bezahlen die Steuer später über die Steuererklärung. Ausnahme: Viele ausländische Arbeitnehmende mit B-Bewilligung werden an der Quelle besteuert (Quellensteuer), monatlich abgezogen. Falls das auf Sie zutrifft, nutzen Sie unseren Quellensteuer-Rechner. Ab rund CHF 120’000 pro Jahr ist eine ordentliche Veranlagung möglich.
Ein Rechenbeispiel: CHF 100’000 in Zürich
Für eine ledige, 35-jährige Person mit CHF 100’000 Bruttolohn sehen die Abzüge ungefähr so aus:
AHV / IV / EO (5,3%): rund CHF 5’300
Arbeitslosenversicherung ALV (1,1%): rund CHF 1’100
Unfallversicherung NBU (~0,7%): rund CHF 700
Pensionskasse (Säule 2, Alter 35): rund CHF 3’700
Nettolohn: rund CHF 89’200
Geschätzte Einkommenssteuer (Bund + Kanton + Gemeinde), separat: rund CHF 12’000, also rund CHF 77’000 nach Steuern
Das sind Schätzungen. Ihre genauen Zahlen hängen von Kanton, Gemeinde und Pensionskasse ab – modellieren Sie sie im Lohnrechner.
Warum Ihre Abzüge anders sind als die Ihres Nachbarn
Die Sozialabzüge sind national und überall gleich. Die Einkommenssteuer nicht: Sie variiert stark nach Kanton und Gemeinde (Zug ist viel günstiger als Bern), nach Zivilstand und Kirchenzugehörigkeit. Zwei Personen mit gleichem Brutto behalten nach Steuern sehr unterschiedliche Beträge. Der Rechner deckt alle 26 Kantone ab.
Legal mehr vom Lohn behalten
Mehrere Abzüge senken das steuerbare Einkommen und damit die spätere Steuer. Säule-3a-Einzahlungen sind 2026 bis CHF 7’258 abzugsfähig für Angestellte mit Pensionskasse. Auch Berufskosten, Arbeitsweg, Weiterbildung, Versicherungsprämien und Kinderbetreuung lassen sich geltend machen. Das ändert den monatlichen Nettolohn nicht, sondern reduziert die separate Steuerrechnung.
Die obligatorischen Sozialversicherungen machen rund 6,4% aus (5,3% AHV/IV/EO plus 1,1% ALV bis CHF 148’200), dazu Unfallversicherung und ein altersabhängiger Pensionskassenbeitrag. Die Einkommenssteuer kommt zusätzlich und wird meist separat bezahlt.
Der Nettolohn ist der Bruttolohn minus Sozialversicherungen, der Betrag auf dem Konto. Nach Steuern wird zusätzlich die Einkommenssteuer abgezogen, die die meisten separat über die Steuererklärung bezahlen.
Bei Schweizer Staatsangehörigen und Personen mit C-Bewilligung in der Regel nicht. Viele ausländische Arbeitnehmende mit B-Bewilligung werden an der Quelle besteuert, mit monatlichem Abzug.
Die Altersgutschrift der Säule 2 steigt mit dem Alter, von 7% des koordinierten Lohns in den späten Zwanzigern bis 18% ab 55. Eine ältere Person mit gleichem Brutto zahlt mehr.
Die Sozialversicherungen nicht, sie sind national. Die Einkommenssteuer schon, sie variiert deutlich nach Kanton und Gemeinde – deshalb unterscheidet sich der Nettobetrag nach Steuern.
Fazit
Ein Schweizer Bruttolohn schrumpft zuerst durch einheitliche Sozialversicherungen und dann durch eine separat verrechnete Einkommenssteuer, die stark vom Wohnort abhängt. Den Unterschied zwischen Nettolohn und Einkommen nach Steuern zu kennen, macht die Lohnabrechnung lesbar. Rechnen Sie selbst mit dem kostenlosen Lohnrechner Schweiz, und bei Quellenbesteuerung mit dem Quellensteuer-Rechner. hopli hilft Ihnen danach, den Nettolohn zu verfolgen, zu budgetieren und Ihr Vermögen wachsen zu sehen.
Über den Autor
Nishant Modi
Founder of hopli. Building personal finance tools for Swiss households.